Beckham-Gesetz in Spanien: die Falle für Deutsche
Das Beckham-Gesetz in Spanien, offiziell das Sonderregime für Zuzügler, besteuert dein Arbeitseinkommen sechs Jahre lang pauschal mit 24 Prozent. Das klingt nach Steuerparadies, und genau deshalb übersehen viele Deutsche, was die Lex Beckham auf der deutschen Seite kostet. Hier steht, wie das Regime funktioniert, wer es bekommt und welche Fragen du vor dem Antrag klären musst.
Was das Beckham-Regime auf Mallorca ändert
Normalerweise bist du in Spanien mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, sobald du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr dort verbringst oder der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt (Art. 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes). Auf Mallorca liegt der Grenzsteuersatz 2026 dann schon ab 60.000 Euro über 41 Prozent, der Spitzensatz von 49,25 Prozent greift ab 300.000 Euro.
Das Regime für „impatriados“ nach Art. 93 des Einkommensteuergesetzes erlaubt Zuzüglern stattdessen, sich wie Nichtresidenten besteuern zu lassen:
| Normaler Resident | Beckham-Regime | |
|---|---|---|
| Besteuert wird | Welteinkommen | nur spanische Einkünfte |
| Arbeitseinkommen | progressiv bis 49,25 % | 24 % bis 600.000 €, 47 % darüber |
| Ausländische Dividenden, Zinsen, Kursgewinne | steuerpflichtig | in Spanien steuerfrei |
| Freibeträge | Grundfreibetrag 5.550 €, Kinderfreibeträge | keine |
| Abkommen mit Deutschland | gilt | gilt nicht |
Was dabei gern untergeht: Alle Arbeitseinkünfte gelten als spanisch, auch wenn du die Arbeit im Ausland erledigst. Es gibt keine Familienentlastung und keine Verrechnung. Spanische Kapitalerträge kosten auch im Regime 19 bis 30 Prozent.
Das Regime läuft für das Jahr, in dem du ansässig wirst, plus fünf Folgejahre. Spanien kennt kein geteiltes Steuerjahr. Dokumentiere deinen Umzugstag deshalb sauber, bis hin zur Abmeldung in Deutschland.
Wer das Beckham-Gesetz bekommt
Grundbedingung: Du warst in den fünf Jahren vor dem Zuzug nicht in Spanien ansässig. Dazu brauchst du einen von vier Gründen:
- einen Arbeitsvertrag mit einem spanischen Arbeitgeber, eine Entsendung oder Fernarbeit ausschließlich per Computer und Telekommunikation für einen Arbeitgeber,
- die Stellung als Geschäftsführer (administrador) einer Gesellschaft; ist sie überwiegend vermögensverwaltend, darfst du höchstens 25 Prozent halten,
- eine unternehmerische, innovative Tätigkeit mit positivem Bericht der staatlichen Förderbank ENISA, beantragt vor dem Umzug,
- eine Tätigkeit als hochqualifizierte Fachkraft für ein anerkanntes Startup oder für Forschung und Entwicklung.
Den Antrag stellst du elektronisch mit Modelo 149, spätestens sechs Monate nach dem Tätigkeitsbeginn, wie er bei der spanischen Sozialversicherung angemeldet ist. Die jährliche Erklärung läuft danach über Modelo 151. Ehepartner und Kinder unter 25 können unter bestimmten Bedingungen mit ins Regime. Sozialversicherung, Vertrag und Antrag müssen dieselbe Geschichte erzählen: Ein Antrag als Arbeitnehmer bei einer Anmeldung als Selbstständiger kann scheitern.
Kein Weg zurück
Wer auf das Regime verzichtet oder ausgeschlossen wird, kann nie wieder optieren. Nimmst du während des Regimes eine normale selbstständige Tätigkeit auf, bist du für das ganze Jahr draußen. Der Plan „als Autónomo starten und Beckham beantragen“ scheitert deshalb für klassische Freiberufler und Agenturinhaber.
Warum Beckham für Deutsche oft schlechter ist als gedacht
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien schließt Beckham-Steuerpflichtige ausdrücklich aus. Laut Protokoll zum Abkommen gelten die Artikel 4 und 6 bis 21 „nicht für spanische Steuerpflichtige, die sich für die Besteuerung nach dem Steuerrecht für Nichtansässige gemäß Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen […] entschieden haben“. Die Folgen:
- Deutsche Dividenden: Die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag bleibt endgültig. Die Erstattung auf 15 Prozent gibt es nur für Abkommensberechtigte.
- Deutsche Renten: Die Begrenzung der deutschen Steuer auf 5 Prozent entfällt.
- Geschäftsführergehalt einer deutschen GmbH: Es bleibt in Deutschland steuerpflichtig, egal wo du arbeitest. Spanien besteuert es zusätzlich mit 24 Prozent und rechnet die deutsche Steuer nur sehr begrenzt an. Das ist echte Doppelbesteuerung.
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Außensteuergesetz): Behältst du wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, etwa 1 Prozent an einer deutschen GmbH oder Vermögen mit deutschen Erträgen über 154.000 Euro, kann Deutschland zehn Jahre lang alle nicht ausländischen Einkünfte besteuern, zum Beispiel Zinsen deutscher Banken. Der Bundesfinanzhof hat 2025 ein ähnliches britisches Regime als „Vorzugsbesteuerung“ eingestuft. Für Spanien ist das nicht entschieden, die Übertragung liegt aber nahe.
Dazu kommt die Vermögensteuer. Normale Residenten auf den Balearen haben einen Freibetrag von 3 Millionen Euro. Für Beckham-Steuerpflichtige gilt nach dem Gesetzeswortlaut und dem Handbuch der Steuerbehörde nur der staatliche Freibetrag von 700.000 Euro, allerdings nur auf spanisches Vermögen.
Die Villa als Rechenbeispiel
Wer eine Villa für 2,5 Millionen Euro besitzt, zahlt als normaler Resident null Vermögensteuer. Als Beckham-Steuerpflichtiger zahlt er Vermögensteuer auf 1,8 Millionen Euro.
Welche Fragen du vor dem Antrag klären musst
Ob sich das Regime rechnet, hängt an deinen eigenen Zahlen. Als Faustregel gilt: Beckham lohnt sich vor allem bei hohem spanischem Arbeitseinkommen und Kapitalvermögen in ausländischen, also nicht deutschen, Wertpapieren. Für die deutsche Steuer zählt dabei nicht, wo dein Depot liegt, sondern wo der Emittent sitzt. Ein irischer ETF im deutschen Depot ist ausländisch, eine deutsche Aktie im Schweizer Depot ist deutsch.
Für die Vergleichsrechnung mit einer Steuerberatung brauchst du Antworten auf diese Fragen. Erfüllst du eine der vier Varianten sauber, und passen Sozialversicherung, Vertrag und Antrag zusammen? Welcher Teil deines Einkommens kommt aus Deutschland, als Dividende, Rente oder Geschäftsführergehalt? Behältst du wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, die § 2 Außensteuergesetz auslösen können? Wie viel Vermögen hast du in Spanien? Willst du während des Regimes selbstständig arbeiten? Und ab welchem Datum läuft deine Frist für Modelo 149?
Kurz gesagt
- Das Beckham-Gesetz besteuert Arbeitseinkünfte bis 600.000 Euro pauschal mit 24 Prozent, für das Jahr der Ansässigkeit plus fünf Folgejahre.
- Voraussetzung sind fünf Jahre ohne spanische Ansässigkeit und einer von vier Zuzugsgründen, Antrag mit Modelo 149.
- Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt für Beckham-Steuerpflichtige nicht, deutsche Dividenden, Renten und GmbH-Gehälter werden teurer.
- Der Freibetrag bei der Vermögensteuer sinkt von 3 Millionen auf 700.000 Euro, gerechnet auf spanisches Vermögen.
- Wer verzichtet oder ausgeschlossen wird, kommt nie wieder ins Regime.
Im Buch findest du außerdem die vollständigen Steuersätze für Mallorca 2026, die Bedingungen für mitziehende Angehörige, die deutsche Wegzugsbesteuerung und eine Fragenliste für den ersten Termin bei der Steuerberatung.
Der ganze Fahrplan in einem Guide
„Auswandern nach Mallorca. Der ehrliche Praxis-Guide 2026/27“: 12 Kapitel mit Fristen, Kosten, Tabellen, Checklisten und den 25 teuersten Fehlern. Stand Oktober 2026, 101 Seiten als PDF und E-Book.
Zum Guide, 3,49 €Kostenlose LeseprobeQuellen und offizielle Stellen
- Ley 35/2006 (IRPF), konsolidiert: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2006-20764
- Real Decreto 439/2007 (Reglamento IRPF, Beckham Art. 113 bis 120): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-6820
- Decreto Legislativo 1/2014 der Balearen: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2014-6925
- DBA Deutschland-Spanien 2011 mit Protokoll (BMF): https://www.bundesfinanzministerium.de
- Außensteuergesetz §§ 2, 6: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/
- AEAT, Handbücher Renta und Patrimonio 2025: https://sede.agenciatributaria.gob.es
Allgemeine Information mit Stand Oktober 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.